Nicht nur bei der Anschaffung sparen Sie Steuern. Als Betreiber einer privaten Photovoltaikanlage sind Sie künftig von der Ertragssteuer befreit.

Ratgeber

Keine Steuern mehr auf Solarstrom

Neuerungen ab 2023 für PV-Betreiber

2023: Das ist neu

Durch die EEG-Novelle 2023 gibt es eine grundlegende Änderung für Personen, die Strom ins Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Früher wurden sie als Unternehmer eingestuft und mussten dementsprechend Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Das ist nun nicht mehr der Fall.

Und es ist noch längst nicht alles.

Holen Sie sich Ihre PV-Anlage zum Nettopreis

Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen kann jetzt ein Nullsteuersatz angewendet werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine Umsatzsteuer mehr auf Komponenten wie Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder Batteriespeicher zahlen müssen.

Private PV-Anlagen sind künftig von der Ertragssteuer befreit

Die neuen Regelungen des EEG 2023 befreien den Betreiber von Photovoltaikanlagen auf privaten Einfamilienhäusern mit bis zu 30 kWp von der Ertragssteuer und der Steuer auf den Eigenverbrauch. Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Häuser gilt die Grenze bei 15 kWp pro Einheit.

Gut zu wissen: Der Netzbetreiber zahlt auch für Strom aus Photovoltaikanlagen bis 20 kWp, die nicht auf dem Hausdach, sondern dem Carport oder im Garten aufgestellt werden.

Wer profitiert vom
Nullsteuersatz auf PV-Anlagen?

  • Anschaffung der PV-Anlage nach dem 01.01.2023
  • PV-Anlagen bis 30 kWp (privat und gewerblich)
Installation einer Photovoltaik-Anlage für Gewerbetreibende von B+M Poly Energy

Wir bringen die Sonnenenergie zu Ihnen

Als Experte für Photovoltaikanlagen bieten wir eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen für Eigenheimbesitzer an. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen, die beste PV-Lösung für Ihr Zuhause zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute, für eine Vor-Ort-Beratung.

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